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Neuregelung AKM

Liebe Obleute, liebe Vereinsverantwortliche!


Im Anhang findet ihr die lang erwartete Info bezüglich AKM - der Abgabe zur Abgeltung von Musikrechten.
Bitte genau durchlesen und bei Fragen bitte melden!

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen und Vereinseinheiten im Trainingsbetrieb.

• Alle Veranstaltungen, bei denen Musik gespielt wird (egal ob mit oder ohne Sportprogramm) müssen vom Verein angemeldet werden siehe Punkt 1, die AKM berechnet nach der Beschreibung der Veranstaltung die Gebühr und schickt eine Rechnung. Eure zuständigen Betreuer (je nach Bezirk) findet ihr unter www.akm.at/Musiknutzer/Geschäftsstellen.

• Vereine, die folgende Sportarten (Musik im Reglement zwingend vorgeschrieben) betreiben, müssen eine Jahrespauschale für den vereinsinternen Trainingsbetrieb von € 65,00 entrichten: Rhythmische Gymnastik, Aerobic, Capoeira, Freestyle, Synchronschwimmen, Eiskunstlauf, Dressurreiten, Voltigieren, Ballett, Tanzsport, Show-Dance, Rock'n Roll, Sportakrobatik, Cheerleading

Vorgangsweise: Die betroffenen Vereine erhalten ein Schreiben und ein Anmeldeformular von uns, dass ihr bitte ausgefüllt an uns retourniert. Der Verband übernimmt die Weiterleitung an die AKM, danach erhält der Verein eine Rechnung, die beglichen werden muss.

• Alle anderen Sportarten sind im Trainingsbetrieb durch den Pauschaltarif, der seitens der ASKÖ Bundesorganisation entrichtet wird, abgedeckt. Voraussetzungen siehe Info-Blatt.